Anmeldung
Hinweis: Der Link zum Download unseres Anmeldeformulars befindet sich am Ende der Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Träger der Musikschule ist der eingetragene Verein "Musikschule Neu-Isenburg e.V.". Die Schule trägt den Namen "Musikschule Neu-Isenburg".
2. Die Musikschule soll musikalische und andere künstlerisch kreative Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen erschließen und fördern, durch kulturelle Veranstaltungen am Kulturleben der Stadt Neu-Isenburg teilnehmen, sowie der Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses dienen.
3. Für die Planung und den Ablauf des Unterrichtes, sowie für dessen gesamte musikpädagogischen Belange ist die Leitung der Musikschule verantwortlich.
4. Mit der Aufnahme eines Schülers zur Musikschule wird ein Vertragsverhältnis begründet, das dem Schüler die Teilnahme am Musikunterricht erlaubt. Für die Teilnahme sind Gebühren nach den Tarifbestimmungen dieser Richtlinien zu entrichten.
§ 2 Schuljahr
1. Das Schuljahr der Musikschule entspricht dem Schuljahr der öffentlichen Schulen. Es erfolgt eine Unterteilung nach Semestern.
2. Die Ferien- und Feiertagsregelungen entsprechen denen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.
3. Machen technische oder organisatorische Gründe, die nicht von der Musikschule zu verantworten sind, den Unterricht unmöglich, so besteht keinerseits ein Recht auf Nachholen des Unterrichts oder Rückzahlung von Beiträgen.
4. Fällt der Unterricht durch Verschulden der Musikschule aus, werden die Gebühren anteilig erstattet.
§ 3 Angebote
1. Musik für Mäuse
Für Kinder von 1 ½ bis 4 Jahren (mit Begleitperson)
2. Musikalische Früherziehung
Für Kinder von 4 - 6 Jahren
Dauer: 2 Jahre
3. Instrumentalunterricht
Einzel- oder Gruppenunterricht (nach Absprache)
4. Ergänzungsangebote
Workshops, Ensembles, Bands (Auf Anfrage)
5. Zehnerkarte für Erwachsene
§ 4 Verfahren zur Teilnahme am Unterricht
1. An- und Abmeldungen von Schülern sind schriftlich an die Musikschule zu richten. Bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
2. Die ersten drei Monate ab Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit.. Bis zum Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag jederzeit zum jeweiligen Monatsende beendet werden.
3. Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
4. Nach Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag nur zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.
Anderenfalls bleibt das Vertragsverhältnis für ein weiteres Semester bestehen.
5. Die Musikschule kann verbindliche Anmeldetermine festlegen.
6. Die Aufnahme ist durch Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze im jeweils gewünschten Fach begrenzt.
7. Die Entscheidung über die Teilnahme behält sich die Musikschule aus pädagogischen Gründen zu jeder Zeit vor.
8. Die Musikschule kann einen Schüler mit schriftlichem Bescheid jederzeit aus der Schule entlassen, wenn
a) dieser mehrfach gegen die Richtlinien der Musikschule verstoßen hat,
b) die Beiträge innerhalb von 4 Wochen nach der Mahnung nicht entrichtet worden sind,
c) andere Gründe vorliegen, die eine Fortführung des Unterrichtes der Musikschule unzumutbar machen,
d) das belegte Fach abgesetzt wird,
e) pädagogische Gründe gegen die weitere Teilnahme am Unterricht sprechen.
f) Musikalische Früherziehung, Streicher- und Bläserklasse und AG-Angebote enden automatisch nach
Ablauf der jeweiligen Unterrichtseinheiten. Eine Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
§ 5 Zehnerkarte
1. Die Musikschule bietet ein Abonnement für 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten an.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an erwachsene Schülerinnen und Schüler.
3. Die Unterrichtstermine werden in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart.
4. Termine, die vom Schüler weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtsstunde abgesagt werden, müssen berechnet werden.
5. Familien-/Mehrfachermäßigungen werden nicht gewährt.
6. Die Zehnerkarte wird nach Eingang der Gebührenzahlung ausgestellt und ist für ein Jahr gültig. Unterrichtsstunden, die nicht innerhalb dieser Zeit in Anspruch genommen werden, verfallen.
§ 6 Instrumente
1 . Die Schüler benutzen in der Regel ihre eigenen Instrumente. Schuleigene Instrumente können vermietet werden.
2. Gemietete Instrumente sind auf Kosten des Mieters nach Anweisung der Musikschule in Stand zu halten.
3. Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der überlassenen Instrumente einschließlich des Zubehörs.
4. Die Weitergabe der gemieteten Instrumente und des Zubehörs ist unzulässig.
5. Die Miete für die Instrumente wird einzelvertraglich geregelt.
6. Die Mieten sind von sämtlichen Ermäßigungen ausgenommen.
§ 7 Haftung
1 . Die Musikschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb der Musikschule ergeben. (Veranstalterrisiko).
2. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Schüler und der Teilnehmer der Veranstaltungen der Musikschule bleibt unberührt.
§ 8 Gebühren
1. Für die Leistungen der Musikschule sind Beiträge nach den Tariffestsetzungen dieser Richtlinien zu zahlen.
2. Die Einzelfestsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung an die Schüler.
3. Die Gebühren gelten grundsätzlich jeweils für ein ganzes Semester.
Bei Unterrichtsbeginn während des laufenden Semesters werden die Gebühren anteilig berechnet.
4. Die Gebühren können als
a) Gesamtsemesterbetrag per Rechnung
oder
b) monatlicher Teilbetrag per Lastschrift
entrichtet werden.
5. Die Zahlungspflicht endet mit dem Ausscheiden des Schülers aus der Musikschule.
6. Die Gebühren pro Semester werden wie folgt festgesetzt:
a) Musikalische Früherziehung und vergleichbare Kurse
jeweils....................................................€ 153,-
b) Instrumentalunterricht mit
45 Minuten Einzelunterricht
pro Woche..............................................€ 519,-
30 Minuten Einzelunterricht
pro Woche..............................................€ 366,-
c) Gruppenunterricht mit 45 Minuten
Unterricht pro Woche
2er-Gruppe.............................................€ 279,-
Kleingruppe............................................€ 189,-
d) Ensembleunterricht
Schüler der Musikschule...........................€ 51,-
(die erste Ensemblebelegung ist für Musikschüler kostenfrei)
externe Teilnehmer..................................€ 102,-
e) Streicherklasse....................................€ 204,-
(ohne Leihinstrument)
f) Bläserklasse mit Leihinstrument............€ 312,-
Bläserklasse ohne Leihinstrument...........€ 222,-
g) AG-Angebot (Schule)...........................€ 60,-
(ohne Leihinstrument)
h) Zehnerkarte
10 x 45 min., 1 Jahr gültig.......................€ 305,-
§ 9 Beitragsermäßigung und -erlass
1. Familien- und Mehrfachermäßigung
Nehmen zwei oder mehr Geschwister im selben Semester am Unterricht der Musikschule teil oder ein einzelnes Kind einer Familie an mehreren Unterrichten, muss der höchste Unterrichtstarif zu 100% bezahlt werden; sind mehrere gleiche Höchsttarife vorhanden, ist einer dieser Tarife zu 100% zu bezahlen. Der zweithöchste Unterrichtstarif wird dann um 15% ermäßigt. Ein dritter und jeder weitere Unterricht werden um 30% ermäßigt. Ermäßigungen für Schülerinnen und Schüler werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
2. Ensembleunterricht, Unterrichtsmaterial und Grundausstattung sind von diesen Ermäßigungen ausgenommen.
3. Familien- und Mehrfachermäßigungen werden, so weit berechtigt, ohne Antrag gewährt und automatisch berücksichtigt.
4. Die Unterrichtsgebühren können aus sozialen Gründen ganz oder teilweise auf Antrag erlassen werden. Hierüber entscheidet die Leitung der Musikschule.
§ 10 Datenschutz
1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der Musikschule werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz
personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Vertragspartner gespeichert, übermittelt und verändert.
2. Mit dem Abschluss des Unterrichtsvertrages nimmt die Musikschule die Adresse, die sonstigen Kontaktdaten (soweit vorhanden: Telefon, Telefax, E-Mail), das Geburtsdatum
der Schülerinnen und Schüler sowie die Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im EDV-System der Musikschule gespeichert.
Jedem Vertragspartner wird dabei ein Kassenzeichen zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Jeder Betroffene hat das Recht auf:
- Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
- Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO.
3. Den Mitarbeitern der Musikschule oder sonst für die Musikschule Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den
zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus der Musikschule hinaus.
§ 11 Postanschrift und Sprechzeiten
MUSIKSCHULE NEU-ISENBURG e.V.
Hugenottenallee 82
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102-31222
Fax 06102-770851
E-Mail: schulleitung@musikschule-ni.de
E-Mail: sekretariat@musikschule-ni.de
Das Büro der Musikschule ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr,
sowie montags und donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Die Formulare erst am Computer ausfüllen,
dann ausdrucken, unterschreiben und der Musikschule zukommen lassen.